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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es für alle Vollstreckungssachen von Schuldnern und als Betreuungsgericht für alle Betreuungsverfahren von Betreuten zuständig, die ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk haben.

 

Das Amtsgericht Crailsheim ist des Weiteren Gericht mit zentralisierter Zuständigkeit für

  • Insolvenz- und Güterrechtsregister- sowie Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen für die
    Amtsgerichtsbezirke Bad Mergentheim, Crailsheim und Langenburg;
  • Familiensachen, Nachlaßsachen und in Schöffen- und Haftsachen für die
    Amtsgerichtsbezirke Crailsheim und Langenburg.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren"

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