Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Das Amtsgericht Crailsheim ist als Konzentrationsgericht zuständig
- in Insolvenz-, Register- und Zwangsversteigerungssachen für die
Amtsgerichtsbezirke Bad Mergentheim, Crailsheim und Langenburg; - in Familiensachen, in Schöffen- und Haftsachen für die
Amtsgerichtsbezirke Crailsheim und Langenburg.
